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Schiedsgericht

Das Schiedsgericht bei der AHK Rumänien richtet sich an alle international tätigen Unternehmen, die zur Streitbeilegung an einer zuverlässigen Alternative zum ordentlichen Rechtsweg interessiert sind – mit Fokus auf Unternehmen, die am Wirtschaftsverkehr mit bzw. in Rumänien beteiligt sind. #PartnerForArbitration

Schiedsgerichtsbarkeit

Effiziente Lösungen für internationale Handelsstreitigkeiten

Das Schiedsgericht bei der AHK Rumänien, das 2011 auf Initiative zahlreicher Unternehmensvertreter gegründet wurde, bietet eine verlässliche Alternative zum ordentlichen Rechtsweg. Immer mehr Wirtschaftsakteure informieren sich über diese Form der Streitbeilegung, die im internationalen Geschäftsverkehr deutliche Vorteile gegenüber einem Rechtsstreit vor staatlichen Gerichten bietet.

Das Schiedsgericht richtet sich an alle international tätigen Unternehmen - mit Schwerpunkt auf Unternehmen, die im Wirtschaftsverkehr mit oder in Rumänien tätig sind. Aus diesem Grund stehen alle relevanten Dokumente in deutscher, rumänischer und englischer Sprache zur Verfügung.

Das Präsidium des Schiedsgerichts

Das Schiedsgericht der AHK Rumänien wird vom Präsidium geleitet, das aus dem Präsidenten des Schiedsgerichts, zwei Vizepräsidentinnen, die ihn vertreten, und zwei weiteren Mitgliedern des Schiedspräsidiums besteht. Über die Zusammensetzung des Präsidiums entscheidet der Vorstand der AHK. Die Mitglieder des Präsidiums des Schiedsgerichts verfügen über einen tadellosen Ruf, Professionalität und Integrität - Werte, die das Schiedsgericht der AHK Rumänien aufrechterhält und fördert. 

Mitglieder des Präsidiums:

  • Prof. Dr. Claus Köhler, LL.M. – Präsident
  • Prof. Dr. Cristiana Stoica - Vizepräsidentin
  • Cristina Dăianu - Vizepräsidentin
  • Dr. Cristina Alexe - Board member
  • Iuliana Iancu - Board member

7 Gründe für die Wahl des Schiedsgerichts bei der AHK Rumänien

Effizienz

Ein Schiedsverfahren ist in der Regel kürzer als ein Prozess vor staatlichen Gerichten, der sich oft über mehrere Jahre und mehrere Instanzen hinzieht. Ein Schiedsgericht beendet einen Rechtsstreit in einer einzigen Instanz. Die Parteien erhalten einen Schiedsspruch, der den gleichen Wert wie ein staatliches Urteil hat, international anerkannt und vollstreckbar ist. Zudem sind nur in seltenen Fällen Sachverständigengutachten erforderlich.

Neutralität

Alle Aktivitäten des Schiedsgerichts der AHK Rumänien unterliegen dem strikten Gebot der Neutralität. So verhalten sich auch die von der AHK Rumänien empfohlenen Schiedsrichter während des gesamten Verfahrens neutral, unparteiisch und unabhängig.

Voraussehbarkeit und Transparenz

Die Schiedsgerichtsgebühren können anhand der Gebührenordnung transparent berechnet werden. Sie richten sich nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Somit wissen die Parteien von Anfang an, mit welchen Kosten sie während des gesamten Verfahrens rechnen müssen.

Flexibilität

Die Verfahrensgestaltung ist in hohem Maße flexibel, z.B. hinsichtlich der Wahl der Schiedsrichter und ihrer Anzahl, des Ortes und der Sprache des Verfahrens sowie des anwendbaren materiellen Rechts.

Grenzüberschreitend

Das Schiedsgericht steht nicht nur rumänischen und deutschen Unternehmen zur Verfügung, sondern richtet sich an alle international tätigen Unternehmen - mit einem Schwerpunkt auf Unternehmen, die am Wirtschaftsverkehr mit oder in Rumänien beteiligt sind. Aus diesem Grund ist die Schiedsordnung in deutscher, rumänischer und englischer Sprache verfügbar und die Schiedsrichter auf unserer Liste sprechen zahlreiche Fremdsprachen.

Vertraulichkeit

Alle Schiedsverfahren unterliegen einer strikten Vertraulichkeit im Vergleich zu staatlichen Instanzen, die öffentlich verhandeln. Unsere Regeln sehen vor, dass Informationen nur an die Schiedsparteien weitergegeben werden.

Professionalität

Durch die sorgfältige Auswahl der Schiedsrichter wird ein Höchstmaß an Kompetenz und Erfahrung gewährleistet. Darüber hinaus wird durch die Bestellung erfahrener Schiedsrichter und durch ein professionelles Schiedsgerichtssekretariat eine sachkundige und gründliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung bzw. des gesamten Schiedsverfahrens gewährleistet.

Musterklausel

Wir empfehlen allen Parteien, die in ihren Verträgen auf die Schiedsgerichtsbarkeit der AHK Rumänien Bezug nehmen und Streitigkeiten von diesem Schiedsgericht entscheiden lassen wollen, folgende Schiedsklausel in ihre Verträge aufzunehmen:

„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der AHK durch ein Schiedsgericht abschließend entschieden. Das bezieht sich auch auf etwaige Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsklausel.”

Empfohlene Zusatzvereinbarungen

„a) Der Ort des Schiedsverfahrens ist .....”

„b) Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt ……”

„c) Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ......”

„d) Das anwendbare materielle Recht ist ……”

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