Cristina Dumitru
Consultant GreenTech & Tax and Legal, Secretariat of the Arbitration Court Consulting & Services
+40 21 2079121 dumitru.cristina@ahkrumaenien.roAussetzung der institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit der AHK Rumänien
Die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer in Rumänien („AHK“) berücksichtigt hiermit die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidung Nr. 10 des Obersten Kassations- und Justizgerichtshofs Rumäniens vom 26. August 2024 zur Auslegung und einheitlichen Anwendung des Artikels 616 (1) der rumänischen Zivilprozessordnung über die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit in Rumänien. Das Ergebnis dieser Entscheidung stellt die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit in Frage, die nicht über eine spezielle gesetzliche Erlaubnis verfügen. Aus den Entscheidungsgründen mag hergeleitet werden, dass die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit, die sich nicht auf eine Erlaubnis stützen kann, generell in Frage gestellt wird.
Die AHK ist eine Organisation, die die Interessen der deutsch-rumänischen Wirtschaft vertritt und im Jahr 2002 gegründet wurde. Die AHK hat im Jahr 2010 ein ständiges Schiedsgericht errichtet, das sich eine eigene Geschäftsordnung gegeben hat, die mit den zum Zeitpunkt der Gründung geltenden Gesetzen und Vorschriften im Einklang steht und das rumänische Recht, das diese Tätigkeit regelt, stets beachtet hat.
Obwohl sich die AHK nach besten Kräften bemühen wird, Rechtssicherheit über die Zulässigkeit ihres Schiedsgerichtshof zu erlangen, ist sie der Auffassung, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt im besten Interesse (potenzieller) Streitparteien liegt, die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit der AHK vorübergehend auszusetzen. Die AHK ist der Ansicht, dass Schiedsgerichtsbarkeit ein geeignetes Mittel zur Beilegung von Handels- und Investitionsstreitigkeiten ist. Potenzielle Streitparteien oder Parteien einer Streitigkeit sind nach rumänischem Recht berechtigt, anstatt des staatlichen Gerichtssystems die Streitigkeit einem so genannten Ad-hoc-Schiedsgericht („Ad-hoc-Schiedsgericht“) zur Entscheidung vorzulegen, d.h. z.B. von einem oder drei Schiedsrichtern, die von den Parteien in Bezug auf eine spezifische Streitigkeit ernannt werden, entscheiden zu lassen und die Verfahrensregeln für das Ad-hoc-Schiedsgerichtsverfahren zu vereinbaren. Die AHK wird zu gegebener Zeit solche (i) Verfahrensregeln vorlegen, die von der AHK als geeignet für Ad-hoc-Schiedsgerichtsverfahren vor Ad-hoc-Schiedsgerichten („Verfahrensregeln“) erachtet werden, sowie eine (ii) Muster-Schiedsvereinbarung, die (a) zur Vereinbarung eines Ad-hoc-Schiedsgerichtsverfahrens vor einem Schiedsgericht und (b) zur Bestimmung der Anwendbarkeit der Verfahrensregeln verwendet werden kann.
Darüber hinaus wird die AHK die administrative Unterstützung von Parteien und Schiedsrichtern bei Ad-hoc-Schiedsgerichtsverfahren in Erwägung ziehen, z. B. die Bereitstellung von Verhandlungsorten.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Das Schiedsgericht bei der AHK Rumänien, das 2011 auf Initiative zahlreicher Unternehmensvertreter gegründet wurde, bietet eine verlässliche Alternative zum ordentlichen Rechtsweg. Immer mehr Wirtschaftsakteure informieren sich über diese Form der Streitbeilegung, die im internationalen Geschäftsverkehr deutliche Vorteile gegenüber einem Rechtsstreit vor staatlichen Gerichten bietet.
Das Schiedsgericht richtet sich an alle international tätigen Unternehmen - mit Schwerpunkt auf Unternehmen, die im Wirtschaftsverkehr mit oder in Rumänien tätig sind. Aus diesem Grund stehen alle relevanten Dokumente in deutscher, rumänischer und englischer Sprache zur Verfügung.
Das Schiedsgericht der AHK Rumänien wird vom Präsidium geleitet, das aus dem Präsidenten des Schiedsgerichts, zwei Vizepräsidentinnen, die ihn vertreten, und zwei weiteren Mitgliedern des Schiedspräsidiums besteht. Über die Zusammensetzung des Präsidiums entscheidet der Vorstand der AHK. Die Mitglieder des Präsidiums des Schiedsgerichts verfügen über einen tadellosen Ruf, Professionalität und Integrität - Werte, die das Schiedsgericht der AHK Rumänien aufrechterhält und fördert.
Mitglieder des Präsidiums:
Ein Schiedsverfahren ist in der Regel kürzer als ein Prozess vor staatlichen Gerichten, der sich oft über mehrere Jahre und mehrere Instanzen hinzieht. Ein Schiedsgericht beendet einen Rechtsstreit in einer einzigen Instanz. Die Parteien erhalten einen Schiedsspruch, der den gleichen Wert wie ein staatliches Urteil hat, international anerkannt und vollstreckbar ist. Zudem sind nur in seltenen Fällen Sachverständigengutachten erforderlich.
Alle Aktivitäten des Schiedsgerichts der AHK Rumänien unterliegen dem strikten Gebot der Neutralität. So verhalten sich auch die von der AHK Rumänien empfohlenen Schiedsrichter während des gesamten Verfahrens neutral, unparteiisch und unabhängig.
Die Schiedsgerichtsgebühren können anhand der Gebührenordnung transparent berechnet werden. Sie richten sich nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Somit wissen die Parteien von Anfang an, mit welchen Kosten sie während des gesamten Verfahrens rechnen müssen.
Die Verfahrensgestaltung ist in hohem Maße flexibel, z.B. hinsichtlich der Wahl der Schiedsrichter und ihrer Anzahl, des Ortes und der Sprache des Verfahrens sowie des anwendbaren materiellen Rechts.
Das Schiedsgericht steht nicht nur rumänischen und deutschen Unternehmen zur Verfügung, sondern richtet sich an alle international tätigen Unternehmen - mit einem Schwerpunkt auf Unternehmen, die am Wirtschaftsverkehr mit oder in Rumänien beteiligt sind. Aus diesem Grund ist die Schiedsordnung in deutscher, rumänischer und englischer Sprache verfügbar und die Schiedsrichter auf unserer Liste sprechen zahlreiche Fremdsprachen.
Alle Schiedsverfahren unterliegen einer strikten Vertraulichkeit im Vergleich zu staatlichen Instanzen, die öffentlich verhandeln. Unsere Regeln sehen vor, dass Informationen nur an die Schiedsparteien weitergegeben werden.
Durch die sorgfältige Auswahl der Schiedsrichter wird ein Höchstmaß an Kompetenz und Erfahrung gewährleistet. Darüber hinaus wird durch die Bestellung erfahrener Schiedsrichter und durch ein professionelles Schiedsgerichtssekretariat eine sachkundige und gründliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung bzw. des gesamten Schiedsverfahrens gewährleistet.
Wir empfehlen allen Parteien, die in ihren Verträgen auf die Schiedsgerichtsbarkeit der AHK Rumänien Bezug nehmen und Streitigkeiten von diesem Schiedsgericht entscheiden lassen wollen, folgende Schiedsklausel in ihre Verträge aufzunehmen:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Gerichtsordnung des Ständigen Schiedsgerichts bei der AHK durch ein Schiedsgericht abschließend entschieden. Das bezieht sich auch auf etwaige Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsklausel.”
Empfohlene Zusatzvereinbarungen
„a) Der Ort des Schiedsverfahrens ist .....”
„b) Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt ……”
„c) Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ......”
„d) Das anwendbare materielle Recht ist ……”
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