Am 17.10.2023 wurde die Methodik zur Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener und moralischer Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht, die alle rumänischen Arbeitgeber bis zum 16.04.2024 umsetzen müssen. Die Methodik enthält einen Muster-Leitfaden hinsichtlich der Vorbeugung und Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine Reihe von Pflichten für den Arbeitgeber, welche kurzfristig erfüllt werden müssen.
Wesentliche Pflichten für Arbeitgeber
- Erstellen eines eigenen Leitfadens zur Vorbeugung und Bekämpfung der Belästigung am Arbeitsplatz, angepasst an die spezifische Situation des Arbeitgebers;
- Einführung eines internen Verfahrens zur Beförderung, einschließlich der Besetzung von Entscheidungspositionen, das Chancengleichheit und Gleichbehandlung sichert;
- Jährliche Schulung der Arbeitnehmer hinsichtlich der Bestimmungen der Methodik;
- Aufnahme der Bestimmungen der Verordnung Nr. 137/2000 über die Verhinderung und Sanktionierung jeglicher Form von Diskriminierung und des Gesetzes Nr. 202/2002 über die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in die Betriebsordnung; u.a.
Sanktionen
Versäumnisse des Arbeitgebers, Belästigungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und zu bekämpfen, werden mit erheblichen Geldbußen zwischen 30.0000,-RON (EUR 6.000,-) und 200.000,- RON (d.h. ca. 40.000,- EUR) sanktioniert.
Weitere Details zu dieser Thematik sind in unserer aktuellen Veröffentlichung unter dem folgenden Link verfügbar: hier.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte:
STALFORT Legal. Tax. Audit. – Team