AHK Wirtschaftsnachrichten

Arbeitgeber müssen neue Maßnahmen gegen die Belästigung am Arbeitsplatz einführen

22.11.2023

Am 17.10.2023 wurde die Methodik zur Vorbeugung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener und moralischer Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht, die alle rumänischen Arbeitgeber bis zum 16.04.2024 umsetzen müssen. Die Methodik enthält einen Muster-Leitfaden hinsichtlich der Vorbeugung und Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine Reihe von Pflichten für den Arbeitgeber, welche kurzfristig erfüllt werden müssen.
 
Wesentliche Pflichten für Arbeitgeber

  • Erstellen eines eigenen Leitfadens zur Vorbeugung und Bekämpfung der Belästigung am Arbeitsplatz, angepasst an die spezifische Situation des Arbeitgebers;
  • Einführung eines internen Verfahrens zur Beförderung, einschließlich der Besetzung von Entscheidungspositionen, das Chancengleichheit und Gleichbehandlung sichert;
  • Jährliche Schulung der Arbeitnehmer hinsichtlich der Bestimmungen der Methodik;
  • Aufnahme der Bestimmungen der Verordnung Nr. 137/2000 über die Verhinderung und Sanktionierung jeglicher Form von Diskriminierung und des Gesetzes Nr. 202/2002 über die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in die Betriebsordnung; u.a.

Sanktionen
Versäumnisse des Arbeitgebers, Belästigungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und zu bekämpfen, werden mit erheblichen Geldbußen zwischen 30.0000,-RON (EUR 6.000,-) und 200.000,- RON (d.h. ca. 40.000,- EUR) sanktioniert.
Weitere Details zu dieser Thematik sind in unserer aktuellen Veröffentlichung unter dem folgenden Link verfügbar: hier.

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STALFORT Legal. Tax. Audit. – Team